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Fotografen(hand)werk im Wandel?

Das Fotografieren von Menschen gehörte lange Zeit in die Domäne der Berufsfotografen, also jenen, die den Beruf des Fotografen erlernt hatten und über eine Befähigung – Geselle oder Meister – verfügten. Typische Bereiche waren Einzelportraits, Familienportraits, Hochzeiten, Kommunion, Konfirmation, Buisinessfotos etc. Daneben gab es die Freiberufler wie Fotodesigner und Werbefotografen und reine Fotokünstler, die jedoch eher wenig oder gar nicht in den Tätigkeitsfeldern der “Berufenen” ansässig waren und sind. Geregelt wurde und wird es auch noch heute durch Gewerbe-, Steuer-, und Handwerksrecht. Der Beruf des Fotografen zählt heute zu den so genannten zulassungsfreien Berufen, d.h. es ist kein Befähigungsnachweis mehr erforderlich um das Fotografenhandwerk auszuüben. Diese “Freiheit” ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Befreiung von Pflichtmitgliedschaften in der Handwerkskammer und der Berufsgenossenschaft ETEM.
Mit dem Wegfall dieser Starthürde sahen sich die Fotografenhandwerker quasi über Nacht einer riesigen Konkurrenz gegenüber stehend. Wer im Bereich der Personenfotografie bisher nur seinem Hobby fröhnen durfte, konnte jetzt seine Leistung gegen Geld anbieten. Ganz legal. Und so begann das Sterben der öffentlichen Fotostudios. Sie waren und sind einfach wirtschaftlich nicht in der Lage mit den Billigheimern mitzuhalten, die keine laufenden Kosten für Studios haben und hatten. Der Kuchen wurde neu aufgeteilt, die Stücke für jeden einzelnen kleiner und kleiner. Und heute? Da sind es nur noch Krümel. Wie das, fragt sich nun einer, der die Szene nicht richtig kennt. Man sollte doch meinen, der Markt habe sich stabilisiert durch Trennung von “Spreu und Weizen”. Hatten sich die Fotografenhandwerker doch gerade in die Reihen der Zulassungsfreien in Bezug auf die Preisgestaltung eingereiht – mit herben Einkommensverlusten versteht sich – so sahen sie sich zusammen mit diesen dem Heer der Hobbyfotografen gegenüber. Die Hobbyfotografen haben längst die Personenfotografie für sich entdeckt. Zeitgleich hielt das so genannte Social Media im Internet Einzug. Ganz besonders hat sich Facebook etabliert. Die Hobbyfotografen haben dort ihre Seiten erstellt und Gruppen gegründet, die alle das Ziel von Suchen und Finden haben. Von tfp ist die Rede, was übersetzt Zeit für Bilder bedeutet. Da es sich nicht um Auftragsarbeiten im steuerlichen und gewerberechtlichen Sinn handelt, bekommt der Fotograf nicht nur kein Geld, er darf es nicht einmal verlangen. Auch Aufwandsentschädigungen oder andere Stellvertreterbezeichnungen für Honorar sind tabu.  Er darf sich glücklich schätzen, die Person oder Personen fotografieren und deren Bilder veröffentlichen zu dürfen. Als Lohn dafür muß er Bilder kostenlos den fotografierten Personen überlassen. Bei dieser Form der vertraglichen Übereinkunft ist der Fotograf derjenige, der mehr investiert. Er kauft zumeist gutes und entsprechend das Budget belastende Equipment und hat damit einen höheren finanziellen Aufwand zu stemmen.
Viele der Hobbyfotografen geben sich auf den Seiten von Facebook einen wohlklingenden Namen oder verwenden ihren bürgerlichen Namen mit dem Zusatz photography oder auch mal in deutsch fotografie. Damit wollen sie ihre Befähigung zum Ausdruck bringen. Das sie genau damit Gefahr laufen, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, ist ihnen nicht bewußt oder sie nehmen es billigend in Kauf. Es ist entweder Dummheit, Fahrlässigkeit oder bewusste Ignoranz der rechtlichen Regelungen. Der Zusatz ist eine Firmierung oder könnte zumindest als solche ausgelegt werden. Damit wäre eine Anmeldung beim Gewerbeamt und bei der Handwerkskammer sowie der Berufsgenossenschaft erforderlich, welche mit Kosten verbunden ist. Und damit wären sie in der zuvor erwähnt Heerschar der Zulassungsfreien. Aber die haben ja Zwangskosten und bürokratischen Aufwand, den man ja gar nicht haben will.
Aber was ich eigentlich sagen wollte, nach dem ich ein wenig den geraden Pfad der Thematik verlassen hatte, ist, dass den Zulassungsfreien durch die Heerschar der Hobbyfotografen ihre Existenzgrundlage entzogen wurde und ist. Und das innerhalb kürzester Zeit. Das wiederum ist ein Markt für Fotografencoucher. Marketing für Fotografen ist dringend zu empfehlen. Denn nur wer sich spezialisiert hat ein Chance zu bestehen, zumindest eine Zeit lang. Nämlich so lange, bis die anderen es bemerken und auch darauf einspringen. Schon dreht sich wieder die Spirale. Und das gilt auch für die Hobbyfotografen, die sich zumindest bei Facebook scheinbar vertragen, in dem sie in Gruppen on Location auftreten, sich aber dennoch auch im Wettbewerb befinden. Jeder will besser sein als der andere und die meisten Likes auf seiner Seite und bei seinen Fotos haben. Manche erleiden dem MAS-Syndrom. MAS steht für Model Akquisition Syndrom, also der Gier nach den meisten Kerben in der Kamera in Bezug auf die Zahl der fotografierten Modelle. Welche Folgen dies hat, werde ich noch in einem anderen Artikel beschreiben.
Was bleibt den Zulassungsfreien und Handwerkern in Bezug auf die Pseudo-Hobby-Fotografen zu tun? Sie sollten wenigstens dafür eintreten, dass denjenigen der Gar ausgemacht wird, die sich mit einer Firmierung schmücken ohne die damit verbundenen Verpflichtungen einzugehen. Denn diese handeln unlauter. Wettbewerbsrechtlich ist ihnen leider nicht beizukommen, da sie in keinem Wettbewerb stehen. Sie wollen ja kein Geld verdienen. M.E. nach stehen sie aber doch im Wettbewerb, auch wenn sie kein Geld mit der Personenfotografie verdienen, aber sie wollen sich einen Vorteil verschaffen gegenüber denen, die nur mit Ihrem Namen auftreten. Es sollte Ihnen untersagt werden, so zu tun als seien sie einer Berufsgruppe zugehörig, welcher sie die Zugehörigkeit konsequent verweigern. Hier müssen dann die Gerichte bemüht werden, Klärung und Regelung zu schaffen.

Aber es ist Weihnachten und wir feiern das Fest der Liebe. Na denn, oh du Fröhliche(s) Fotografenhandwerk.

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