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Property Release – Warum man es brauchen könnte

Kurz gefaßt, beinhaltet ein Property-Release folgendes:

„Als Eigentümer des Objekts bzw. Bevollmächtigter des Eigentümers oder des Inhabers der Rechte am Objekt erteile ich dem Fotografen/ Filmemacher und dessen Rechtsnachfolgern das unwiderrufliche Recht, das Aufnahmematerial zu erstellen, auf dem das Objekt abgebildet ist, und dieses in beliebigen Medien für beliebige Zwecke zu nutzen und zu verwerten (ausgenommen diffamierende und/oder pornografische Zwecke); dies schließt unter anderem Werbung, Werbeaktionen und Marketing für ein Produkt oder eine Dienstleistung sowie Produktverpackungen ein. Ich bin damit einverstanden, dass das Aufnahmematerial mit anderen Bildern, Text und Grafiken kombiniert, zugeschnitten und verändert werden darf. Ich bin damit einverstanden, dass alle Rechte an dem Aufnahmematerial dem Fotografen/Filmemacher und/oder dessen Rechtsnachfolgern ohne zeitliche, räumliche oder inhaltliche Einschränkung zustehen.“ Quelle: Getty Images

Ein Property-Release ist. m.E. entbehrlich, wenn auf öffentlichen Plätzen z.B. Personen fotografiert werden und dabei nebensächlich eine Skulptur, eine Architektur oder ähnliches mit auf dem Bild zu sehen ist. Das fällt m.E. unter die Panoramafreiheit. Anders sieht das aus, wenn in Innenräumen besonderer Gebäude fotografiert wird. Es könnte sein, dass der Architekt da seine Urheberrechte gewahrt sehen will. Da könnte das Einverständnis des Gebäudeeigentümers zu den Aufnahmen nicht ausreichen. Sculpturen und Architektur bzw. auch besondere Möbelstücke können urheberrechtlichen Schutz genießen. Da bestimmt der Künstler, was wie oder überhaupt veröffentlicht werden dürfte. Peoplefotografie z.B. in einem Möbelhaus auch mit Einverständnis der Geschäftsführung könnte z.B. zu einem Problem bei einer Veröffentlichung werden, wenn der Designer das leicht bekleidete Model auf seiner Designercouch nun gar nicht mag, weil er andere Kundschaft ansprechen möchte. Da könnte mal eine Klage in´s Haus stehen. Einen Schadenersatz könnte man m.E. besser mit einem Property-Release begegnen.

Insbesondere folgender Passus in dem Property-Release von Getty Images ist von Bedeutung.

„Ich versichere, dass ich mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und berechtigt bin zur Abgabe dieser Erklärung, zur Gewährung aller Rechte hinsichtlich des Objekts und dazu, andere Personen, die Rechte am Objekt haben oder geltend machen, rechtlich zu binden.“

Das vorstehend geschriebene ist ein Gedankenspiel und keine juristische Stellungnahme. Fragt einen Anwalt, wie sich das verhält. Ich persönlich sichere mich da ab. Bei jedem Shooting in Innenräumen von Hotels z.B. sichere ich mich mit einem Property-Release ab.

Viele die denken, so etwas braucht man nicht, können sich glücklich schätzen, wenn Sie bisher keine rechtlichen Auseinandersetzungen hatten. Manche sind so naiv zu sagen, dass alles im Internet ja auch frei ist und keinen rechtlichen Regelungen unterliegt, warum sollte das bei einem Möbelstück oder einer Lampe etc. anders sein. Denkt mal drüber nach, wenn Ihr demnächst wieder in oder an einer aus Eurer Sicht coolen Location shootet. Die Erlaubnis, dieses zu dürfen, ist nur die eine Seite der Medaille.

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