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Digitale Fotografie keine Datenerhebung?

Die DSGVO ist in aller Munde und aller Munde verkündet, die digitale Fotografie sei eine Datenerhebung nach der DSGVO. Ich zitiere Herrn Rechtsanwalt Rau, Präsident des DVF mit den Worten “Da digitale Kameras in den Exif-Daten verschiedene Informationen speichern, manche Kameras über ein eingebautes oder als Zubehör genutztes GPS-Modul auch den Standort der Aufnahme festhalten, fällt die Fotografie unter den Begriff der Datenerhebung.” Zitat Ende. Weiter sagt er “Aufatmen können allerdings die Analogfotografen, bei denen eine solche Datenerhebung per se nicht vorliegt.” Zitat Ende.

Ich widerspreche vehement und sage, die digitale Fotografie ist keine Datenerhebung nach der DSGVO! Warum sage ich das? Zunächst ist klar, ich bin kein Jurist und das hier ist keine juristische Abhandlung. Aber… nur weil digitale Kameras verschiedene Informationen speichern und auch den Standort der Aufnahme festhalten, ist es keine Datenerhebung. Oder wenn dem so ist, ist auch die analoge Aufnahme eine Datenerhebung. Warum? Weil ich das Model vor der Kamera sehe, es beim Namen kenne, ihre sonstigen Merkmale mir nicht verborgen bleiben und ich weiß, wo ich die Aufnahme mache. All das kann ich auch auf einer Karteikarte mit einem Stift aufschreiben und zu den Fotos ablegen. Wenn das keine Datenerhebung ist, ist es meiner Auffassung nach auch keine Datenerfassung nur weil es digital zu jedem Bild erfolgt.

Aber schauen wir doch mal was meine Nikon in den Exif speichert:

Können Sie anhand dieser Daten sagen wen ich fotografiert habe?

Ich sehe in den Exif nichts, was auf eine Person vor der Kamera schließen ließe. Ich könnte auch eine Blume fotografiert haben. War es aber nicht, sondern meine Katze. Die Daten zur verwendeten Kamera und Objektiv sowie deren Seriennummer und auch alle anderen Daten sind völlig irrelevant und treffen in Bezug auf das Fotografierte Objekt keinerlei Aussage. Im Übrigen gab es für analoge Kameras auch die Databacks, die auf dem Film bestimmte Daten einbelichten konnten. Auch das nur mal am Rande zur Überlegung. Allein das Bild des Model zeigt das Model und damit auch die persönlichen Merkmale wie z.B. ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, offensichtliche andere Merkmale, die die fotografierte Person identifizieren können.

Ich stelle mich mit meiner ganz persönlichen unjuristischen Meinung auf den Standpunkt, digitale Fotos sind keine Datenerhebung und Verarbeitung im Sinne der DSGVO!

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